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ERSTINBETRIEBNAHME

Von der Abnahme bis zur Serienfreigabe

14. September 2026

Die Anlage steht, die Abnahme ist unterschrieben, das Projekt gilt als abgeschlossen. Dann beginnt die Phase, in der sich entscheidet, ob die Investition trägt: der erste reale Betrieb mit eigenen Werkstoffen, eigenen Toleranzen und eigenem Personal.

Diese Phase läuft in vielen Betrieben unstrukturiert ab. Der Inbetriebnehmer des Lieferanten optimiert Parameter, die Fertigung fährt an und zwei Monate später weiß niemand mehr, warum eine bestimmte Einstellung so gewählt wurde.

Dieser Beitrag zeigt, wie sich die Erstinbetriebnahme in klare Phasen gliedern lässt und welche Nachweise am Ende vorliegen sollten.

Serienfreigabe

Übergang von der Abnahme in den Regelbetrieb.

Reproduzierbare Qualität

Anlage liefert reproduzierbar Gutteile.

Sicherheitsprüfung

Prüfung vor der ersten Nutzung.

Parameter dokumentieren

Parameteränderungen lückenlos erfassen.

Was die Erstinbetriebnahme von der Abnahme unterscheidet

Die Werksabnahme prüft, ob die Anlage die vereinbarte Spezifikation erfüllt, die Standortabnahme wiederholt das nach der Installation. Beide arbeiten mit definierten Testfällen. Wie das im Detail abläuft, beschreibt unser Beitrag zum Factory Acceptance Test.

Die Erstinbetriebnahme stellt eine andere Frage. Sie fragt nicht, ob die Anlage kann, was sie können soll, sondern ob sie es unter Ihren Bedingungen dauerhaft und wiederholbar tut. Mit Ihren Chargen, Ihren Umgebungsbedingungen, Ihren Schichten und Ihren Bedienern.

Daraus ergibt sich eine andere Bewertungsgrundlage. Bei der Abnahme entscheidet ein Testergebnis, bei der Erstinbetriebnahme eine Streuung über viele Teile. Ein einzelnes Gutteil sagt wenig aus, entscheidend ist die Stabilität über mehrere Schichten und Chargen.

Abnahme

Prüft die vereinbarte Spezifikation.

Wiederholbarkeit

Stabile Ergebnisse im Dauerbetrieb.

Reale Bedingungen

Eigene Chargen, Schichten und Bediener.

Prozessstabilität

Leistung über viele Teile und Chargen.

Die fünf Phasen bis zur Serienfreigabe

Eine strukturierte Erstinbetriebnahme lässt sich unabhängig von der Branche in fünf Phasen gliedern. Jede Phase hat ein eigenes Abschlusskriterium.

01

Sicherheitsfreigabe

  • Prüfung durch befähigte Person
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung

Freigabe zum Betrieb dokumentiert

02

Trocken- und Leerlauf

  • Bewegungsabläufe
  • Verriegelungen
  • Not-Halt
  • Schnittstellen

Anlage läuft ohne Material fehlerfrei

03

Erstteil & Erstmuster

  • Erste Teile fertigen
  • Vollständig vermessen
  • Dokumentieren

Erstmusterprüfbericht liegt vor

04

Einfahren

  • Parameter optimieren
  • Störungen erfassen
  • Rüstvorgänge absichern

Parametersatz dokumentiert

05

Serienfreigabe

  • Nachweis der Prozessfähigkeit
  • Übergabe an die Fertigung

Freigabeentscheidung mit Nachweisen

Die erste Phase ist keine Formalie. Nach § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen. Das betrifft praktisch jede vor Ort montierte Anlage.

In Phase 5 wird häufig zu früh freigegeben. Sinnvoll ist ein Fähigkeitsnachweis über mehrere Schichten und mindestens zwei Materialchargen. In der Automobilindustrie sind dafür Kennwerte wie eine Maschinenfähigkeit von cmk 1,67 und eine Prozessfähigkeit von cpk 1,33 gängige Forderungen. Welche Werte für Sie gelten, ergibt sich aus Ihren Kundenvereinbarungen.

Warum der Anlauf so oft aus dem Ruder läuft

Die Probleme entstehen selten an der Maschine.
Vier Muster treten regelmäßig auf.

Parameteränderungen ohne Nachweis.

Während des Einfahrens werden Werte angepasst, oft mehrfach am Tag. Wird das nicht festgehalten, lässt sich später nicht rekonstruieren, welche Einstellung zu welchem Ergebnis geführt hat.

Wissen bleibt beim Inbetriebnehmer.

Der Techniker des Lieferanten kennt die Anlage, die eigene Schicht nicht. Reist er ab, bevor sein Wissen dokumentiert ist, beginnt das Lernen von vorn.

Unklares Freigabekriterium.

Ohne vorab definierten Schwellenwert wird nach Gefühl freigegeben, meist unter Termindruck. Die Nacharbeit fällt dann im Serienbetrieb an.

Anlaufteile ohne Rückverfolgbarkeit.

Teile aus der Einfahrphase gelangen in den Versand, ohne als solche gekennzeichnet zu sein. Bei einer späteren Reklamation lässt sich der Umfang nicht eingrenzen.

Alle vier Punkte haben dieselbe Ursache:
Der Anlauf wird als Provisorium behandelt und deshalb nicht mit derselben Sorgfalt dokumentiert wie die Serie.

Anlaufwissen sichern statt nachträglich rekonstruieren

Der Übergang von der Inbetriebnahme in den Schichtbetrieb ist der eigentliche Erfolgsfaktor.
Drei Punkte entscheiden darüber.

ERSTENS

sollte jede Parameteränderung während des Einfahrens mit Zeitstempel, Grund und Ergebnis erfasst werden. Aus diesen Einträgen entsteht der spätere Serienparametersatz, und zwar begründet statt überliefert.

ZWEITENS

brauchen Bediener eine dokumentierte Qualifikation für die neue Anlage, bevor sie eigenständig arbeiten. Geführte Arbeitsanweisungen mit Quittierung kritischer Schritte machen den Nachweis prüfbar, mehr dazu auf unserer Seite zu digitalen Arbeitsanweisungen.

DRITTENS

gehören Prüfpläne und Messwerterfassung von der ersten Stunde an in dasselbe System wie später in der Serie. So ist die Fähigkeitsberechnung am Ende des Anlaufs keine Sonderauswertung, sondern ein Knopfdruck. Wie Prüfprozesse direkt im Produktionsablauf verankert werden, zeigt unsere Lösungsseite Qualität absichern.

DER PRAGMATISCHE WEG DAHIN

Erstinbetriebnahme digital begleiten

Anlaufchecklisten auf Papier haben zwei Nachteile: Sie sind nicht auswertbar, und sie liegen am Ende in einem Ordner, den niemand mehr öffnet.

i|NORIS®-DMI führt die Beteiligten stattdessen Schritt für Schritt durch die Anlaufphasen, erfasst Messwerte und Parameter direkt an der Anlage und archiviert jeden Nachweis auftragsbezogen.

Für den Maschinen- und Anlagenbau ist das besonders relevant, weil dort jede Anlage anders konfiguriert ist und die Inbetriebnahme deshalb selten nach demselben Muster abläuft. Wie sich das in der Branche abbilden lässt, beschreibt unsere Seite zum Maschinenbau.

Erstinbetriebnahme

Mit Blick auf 2027

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.

Wer Anlagen beschafft, die darüber hinaus laufen, sollte die Dokumentationsanforderungen frühzeitig mit dem Lieferanten klären.

Fazit

Die Erstinbetriebnahme ist kein Anhängsel der Abnahme, sondern eine eigene Projektphase mit eigenen Nachweisen. Wer sie in fünf klar abgegrenzte Phasen gliedert und für jede ein Abschlusskriterium festlegt, verkürzt den Anlauf und vermeidet Nacharbeit im Serienbetrieb.

Der wichtigste Hebel liegt in der Dokumentation des Einfahrens. Wer festhält, welche Parameteränderung welches Ergebnis gebracht hat, besitzt am Ende einen begründeten Serienparametersatz statt einer Einstellung, die niemand mehr erklären kann.

Tipp aus der Praxis:

Dokumentieren Sie jede Parameteränderung während der Erstinbetriebnahme mit Ursache, Anpassung und Ergebnis. So entsteht Schritt für Schritt ein belastbarer Serienparametersatz statt eines schwer nachvollziehbaren „Trial-and-Error“-Setups.

Häufige Fragen zur prädiktiven Wartung

Wie lange dauert eine Erstinbetriebnahme?

Das hängt von der Komplexität der Anlage und der Zahl der Varianten ab, eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht. Planungsrelevant ist vor allem Phase 5: Der Fähigkeitsnachweis braucht mehrere Schichten und mindestens zwei Materialchargen. Wer diese Zeit nicht einplant, gibt zwangsläufig auf einer zu schmalen Datenbasis frei.

Wer trägt die Verantwortung, der Lieferant oder wir?

Die Verantwortung für die sichere Verwendung des Arbeitsmittels liegt beim Betreiber, unabhängig davon, wer die Anlage in Betrieb nimmt. Der Lieferant schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung. Legen Sie deshalb vertraglich fest, welche Nachweise er zur Übergabe liefert und wie lange er den Anlauf begleitet.

Welche Unterlagen sollten bei der Übergabe vorliegen?

Neben der CE-Kennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung gehören die Betriebsanleitung in der Landessprache, der Nachweis der Prüfung vor der ersten Verwendung, der Erstmusterprüfbericht und der dokumentierte Serienparametersatz dazu. Prüfen Sie die Liste vor der Abnahme, nicht danach.

Lässt sich der Anlauf in unser bestehendes ERP-System einbinden?

Ja. Sinnvoll ist es, Anlaufteile bereits mit Auftragsbezug zu erfassen, damit sie später eindeutig identifizierbar bleiben. Die Anbindung erfolgt über die üblichen Schnittstellen, sodass Stammdaten aus dem ERP kommen und Prüf- und Anlaufdaten dorthin zurückfließen.

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